Die Läsion des scapholunären Bandes sei als vorbestehend zu werten, weil für eine frische Verletzung ein massives Trauma (300 N) vorliegen müsse, was hier nicht der Fall sei; in der Beurteilung findet sich allerdings auch die Angabe, dass relativ triviale Ereignisse für eine scapholunäre Dissoziation verantwortlich sein könnten (S. 11 oben). Die radioscaphoidale Arthrose sei eine typische Folge einer vorbestehenden scapholunären Instabilität, könne aber bis anhin asymptomatisch gewesen sein.