Seite 11 nen Sachverhalts nur deshalb nicht geeignet sein sollte, weil er nicht auch noch über eine Spezialisierung in Handchirurgie verfügt, wird nicht näher begründet und ist auch nicht ersichtlich. PD Dr. G___ meinte, durch das fragliche Ereignis sei das schon okkult vorliegende CTS symptomatisch geworden. Die Läsion des scapholunären Bandes sei als vorbestehend zu werten, weil für eine frische Verletzung ein massives Trauma (300 N) vorliegen müsse, was hier nicht der Fall sei;