3.6 Stattdessen holte sie im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eine Beurteilung beim internen versicherungsmedizinischen Dienst ein. Mit Stellungnahme vom 14. Dezember 2015 (Suva-act. 82) bezeichnete Chirurge FMH PD Dr. G___ von der Abteilung Versicherungsmedizin der Suva den Unfallmechanismus als nachvollziehbar. Weshalb er, wie vom Beschwerdeführer in der Replik geltend gemacht, für die Beurteilung des vorliegend umstritte-