die maximale Behandlungsdauer betrage bei leichten Fällen 12 Wochen, bei schwereren Fällen mit Handgelenksinstabilität sowie Nerven- und Gefässbeteiligung 24 Wochen. Deshalb seien die vom Versicherten anlässlich der Konsultation im Spital Altstätten am 16. Juni 2015 weiterhin geklagten Beschwerden des rechten Handgelenks mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Folgen des angeschuldigten Ereignisses vom 11. Dezember 2014 anzusehen, sondern einer unfallunabhängigen Überlastung des ersten Strecksehnenfaches und vorbestehenden degenerativen Verschleisserkrankung des Handgelenks zuzuschreiben. Der Status quo sine nach leichter Handgelenksdistorsion sei mithin spätestens zum