Vor diesem Hintergrund sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Ereignis vom 11. Dezember 2014 eine leichte Distorsion mit Zerrung der dorsoradialen Handgelenkskapsel bewirkt habe. Gemäss den Richtlinien des Reintegrations- Leitfadens Unfall des Schweizer Versicherungsverbandes sei in solchen Fällen spätestens nach acht Wochen wieder mit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu rechnen; die maximale Behandlungsdauer betrage bei leichten Fällen 12 Wochen, bei schwereren Fällen mit Handgelenksinstabilität sowie Nerven- und Gefässbeteiligung 24 Wochen.