Im radiologischen Bericht gleichen Datums werde neben einem leichten Ödem im Bereich der dorso-radialen Gelenkkapsel kein weiterer Befund dokumentiert, der mit einer Traumatisierung des rechten Handgelenks in Verbindung zu bringen wäre. Auch der Nervus medianus werde in der MRI-Untersuchung fünf Wochen nach dem angeschuldigten Ereignis als normal signalgebend und unauffällig beschrieben. Trotzdem habe Dr. F___ die Indikation für die Dekompression des Karpaltunnels gestellt, dabei aber dessen neurophysiologische Untersuchung mit Messung der Nervenleitgeschwindigkeit nicht veranlasst.