3.5 Daraufhin erstattete Kreisarzt Dr. E___ am 21. September 2015 eine einlässliche Stellungnahme (Suva-act. 63). Der vom Versicherten geschilderte Unfallhergang sei nicht ohne weiteres nachvollziehbar, da es bei der Blockierung einer Bohrmaschine eher zum Stillstand des Bohrers und damit nicht zu einer Beschleunigung des am Handgriff der Bohrmaschine fixierten Handgelenks komme, worauf schon Dr. F___ im Bericht vom 26. Januar 2015 hingewiesen habe. Im radiologischen Bericht gleichen Datums werde neben einem leichten Ödem im Bereich der dorso-radialen Gelenkkapsel kein weiterer Befund dokumentiert, der mit einer Traumatisierung des rechten Handgelenks in Verbindung zu bringen wäre.