am Vortag dann eine SL-Bandrekonstruktion am rechten Handgelenk wegen dauernder Schmerzen und wegen einer Nervus medianus-Symptomatik durch. Mit Schreiben vom 8. September 2015 (Suva-act. 76) attestierte er eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit seit dem Unfall vom 11. Dezember 2014, jedoch eine vollständige Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit, bei der die rechte Hand nur für leichte Hilfsfunktionen eingesetzt werden müsse, was gewissermassen einer Einhändigkeit entspreche. Eine Verbesserung sei frühestens in drei bis sechs Monaten realistisch, wobei stark belastende Tätigkeiten rechts voraussichtlich nie mehr möglich seien.