Aus der Schmerzangabe über dem ersten Strecksehnenfach sei auf eine Tendovaginitis stenosans de Quervain zu schliessen, bei der eine Infiltration mit einem Kortikosteroid allenfalls erfolgversprechend sein könne. Von weiteren Operationen, auch einer Handgelenks-Arthroskopie, sei mangels sicheren Nutzens abzuraten und stattdessen ein Kraftaufbau bei im Test gezeigter sehr niedriger Faustschlusskraft zu empfehlen. Gestützt auf diese Stellungnahme verneinte Kreisarzt Dr. E___ mit Aktennotiz vom 18. Juni 2015 (Suva-act. 53) eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit ab dem 16. Juni 2015, woraufhin seitens der Suva die vorliegend angefochtene Verfügung erging.