D.3 Mit Beschwerdeantwort vom 25. Januar 2016 entgegnete die Suva, der Status quo sine sei spätestens am 16. Juni 2015 erreicht gewesen, sodass die späteren Interventionen Dr. F___ nicht relevant seien. Er halte nirgends explizit fest, dass die SL-Bandruptur Folge des Unfalls vom 11. Dezember 2014 sei. Ausserdem begründe er nicht, weshalb diese Diagnose trotz mannigfacher Untersuchungen erst neun Monate nach dem fraglichen Unfall habe gestellt werden können. Gemäss Stellungnahme von PD Dr. G__