D. D.1 In der Folge liess der Versicherte gegen die erwähnte Verfügung der Suva (lit. B. hiervor) mit Schreiben vom 5. November 2015 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Entgegen der Darstellung der Suva habe er beim fraglichen Unfall nicht nur eine leichte Distorsion des rechten Handgelenks, sondern gemäss Handgelenksarthroskopie vom 10. August 2015 eine komplette SL-Bandruptur, Geissler Stadium III, erlitten. Laut Operateur Dr. F___ bestehe deswegen seit dem 11. Dezember 2014 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Falls die Suva weiterhin nur von einer Distorsion ausgehe, sei eine ergänzende medizinische Abklärung angezeigt.