B. Mit Verfügung vom 22. Juni 2015 (Suva-act. 54) stellte die Suva die für diesen Unfall bisher erbrachten Leistungen per 23. Juni 2015 ein, da gemäss Dr. D___ keine unfallbedingte Ursache für die vom Versicherten weiterhin geklagten Beschwerden mehr vorliege. C. C.1