Seite 11 haben könnte, dass die schmerzauslösende Flexion eher vermieden worden sei, was konsekutiv zu der feststellbaren Verkürzung respektive erhöhten Grund- oder Vorspannung des Quadriceps geführt habe und nun jeder Versuch, die Flexion zu steigern, schmerzhafter empfunden werde, was zu einer weiteren Verkürzung führen werde.53 Mit Schadenmeldung UVG vom 20. Februar 2015 bzw. Mail der Rechtsschutzversicherung der Beschwerdeführerin vom 6. März 2015 wurde der Vorinstanz ein Rückfall gemeldet.54