müsse postuliert werden, dass es sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur um eine, sich im Verlauf eingestellte, Verkürzung respektive erhöhte Vorspannung des Quadriceps handle, was konsekutiv einen höheren retropatellaren Druck erzeuge und die geklagte Symptomatik hinreichend begründen könne. Es sei klinisch belegt, dass die Dehnbarkeit des Quadriceps rechts gegenüber links eingeschränkt sei, was bei jeder Flexion eine femoro-patellare Druckerhöhung über das physiologische Ausmass hinaus bewirke.