E. Am 18. November 2014 fand eine Untersuchung bei Dr. med. E___, Facharzt FMH Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Luzern, statt. Der Gutachter kam zum Schluss, die zurzeit noch vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien nicht respektive nicht überwiegend wahrscheinlich auf den Unfall als alleinige oder als Teilursache zurückzuführen.11 F. Mit E-Mail vom 6. März 2015 bzw. Schadenmeldung vom 20. Februar 2015 wurde gestützt auf das Arztzeugnis der Orthopädie St. Gallen vom 25. Februar 2015 ein Rückfall gemeldet.12