A. Die am XX.XX.1983 geborene A___ arbeitete seit dem 16. August 2011 als Filialleiterin bei der C___ AG und war dadurch bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 10. Januar 2013 wollte A___ an ihrem Arbeitsort eine Küvette von einem Stapel Küvetten herunternehmen. Dabei fiel ihr diese auf das rechte Knie und prellte es.1