Mit Verfügung vom 11. August 2015 hielt die IV-Stelle an ihrem Entscheid fest und setzte die bisherige ganze Rente auf Ende des folgenden Monats nach Zustellung der Verfügung auf eine Dreiviertelrente herab. Weiter entzog sie einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Seite 2 D. Gegen die Verfügung vom 11. August 2015 liess A___ am 20. August 2015 mit den eingangs erwähnten Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben.