Seite 11 6.4 Wenn ein Versicherter seine Arbeitsfähigkeit an einem Arbeitsplatz nicht ausschöpft, kann der Lohn beim tatsächlich ausgeübten Pensum auf den beim zumutbaren Pensum erzielbaren Lohn hochgerechnet werden, wobei die diesbezügliche Praxis anscheinend nicht gefestigt ist (Meyer/Reichmuth, a.a.O., Art. 28a N 78 [S. 336 f.], unter Hinweis auf den bejahenden Entscheid des Bundesgerichts 9C_720/2012 vom 11. Februar 2013 Erw. 2.3.2 und auf dessen verneinenden Entscheid 8C_7/2014 vom 10. Juli 2014 Erw.