6.3 Insofern ist der erste Vorbescheid der IV-Stelle vom 20. August 2013, der die Zahlen der Suva mit einem Invalideneinkommen von Fr. 56'868.-- und einem Valideneinkommen von Fr. 78'229.-- übernahm, woraus sich ein Invaliditätsgrad von 27% errechnete, nicht zutreffend. Beim zweiten Vorbescheid vom 23. Mai 2014 trug die IV-Stelle dem Einwand des Versicherten gegen den ersten Vorbescheid insofern Rechnung, als sie eine landwirtschaftliche Abklärung durchführen liess, worüber am 6. März 2014 Bericht erstattet wurde.