Seite 4 B. B.1 Nach einer Aktennotiz des RAD (Dr. D___) vom 25. April 2014 (IV-act. 134), wonach das Insistieren des Versicherten nach der Bagatellverletzung mit altersentsprechenden Normalbefunden erstaune und dieser in der bisherigen Tätigkeit bei der C___ AG weiterhin zu 50%, in einer leidensadaptierten Tätigkeit dagegen zu 100% arbeitsfähig sei, erging seitens der IV-Stelle am 23. Mai 2014 (IV-act. 138) ein Vorbescheid, womit jener vom 20. August 2013 (lit. A.8 hiervor) ersetzt wurde.