Demgegenüber vertrat die Rehaklinik Bellikon mit Bericht vom 16. Juni 2009 (IV-act. 42) die Meinung, diese Tätigkeit sei ziemlich krisensicher, arbeitstechnisch ideal und werde auch den persönlichen Umständen mit einer Büroaversion, Prüfungsangst sowie einer hohen Identifikation mit der Arbeitgeberin gerecht. Dies wiederholte die Rehaklinik im Austrittsbericht vom 17. Dezember 2009 (IV-act. 60) über den stationären Aufenthalt vom 24. November bis 17. Dezember 2009; in der bisherigen Tätigkeit bei der C___ AG betrage die Arbeitsfähigkeit ab 22. Dezember 2009 50%, in einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit dagegen 100%.