A.4 Auf Empfehlung des regionalärztlichen Dienstes (RAD; Dr. D___) vom 27. März 2009 (IVact. 149.2, 241/297) gewährte die IV-Stelle am 4. Mai 2009 (IV-act. 38) Arbeitsvermittlung, da die bisherige Tätigkeit bei der C___ AG beschwerdebedingt nicht mehr zumutbar sei. Demgegenüber vertrat die Rehaklinik Bellikon mit Bericht vom 16. Juni 2009 (IV-act. 42) die Meinung, diese Tätigkeit sei ziemlich krisensicher, arbeitstechnisch ideal und werde auch den persönlichen Umständen mit einer Büroaversion, Prüfungsangst sowie einer hohen Identifikation mit der Arbeitgeberin gerecht.