Seite 12 das fragliche Ereignis nur aktiviert, nicht aber verursacht wurden. So entspricht es im Bereich des Unfallversicherungsrechts einer medizinischen Erfahrungstatsache, dass ein Unfallereignis nur ausnahmsweise als Ursache von HWS-Veränderungen in Frage kommt, nämlich dann, wenn es besonders schwer war und die Symptome unverzüglich aufgetreten sind (Urteil des Bundesgerichts 8C_794/2012 vom 26. November 2012 Erw. 2.2), was vorliegend sowohl bezüglich der Unfallschwere als auch bezüglich der Symptome nicht der Fall war.