Unabhängig davon, welche dieser Ereignisschilderungen nun zutrifft, ist mit der Suva - insbesondere gestützt auf die ausführliche Beurteilung von Kreisarzt Dr. F___ vom 9. Juni 2015 - bereits ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den vom Beschwerdeführer auch nach Ende November 2014 weiterhin geklagten Beschwerden und dem Unfall zu verneinen und davon auszugehen, dass die vorbestehenden HWS-Degenerationen durch