5. 5.1 Vorliegend existieren hinsichtlich des Ablaufs des Unfalls, der sich drei Tage nach Antritt der ersten unbefristeten Anstellung in der Schweiz ereignet hat, verschiedene Versionen. Entgegen der vom Versicherten in der Einsprache geäusserten Auffassung unterscheiden sich diese aber nicht wesentlich. So wurde bereits in der Schadenmeldung vom 14. Mai 2012 erwähnt, der Versicherte sei rückwärts eine Böschung hinuntergefallen und habe mit dem Kopf auf einem Stein aufgeschlagen.