B.2 Auf Einsprache des Versicherten vom 20. Januar 2015 (Suva-act. 160) hin holte die Suva bei Dr. F___ eine ergänzende Stellungnahme vom 9. Juni 2015 (Suva-act. 166) ein, wonach aufgrund des zeitlichen Verlaufs mit einer ärztlicherseits erst zwei Monate nach dem fraglichen Ereignis erwähnten HWS-Problematik von einer vorübergehenden Verschlimmerung einer vorbestehenden degenerativen zervikalen Diskopathie auszugehen sei. Der Status quo sine sei bei grosszügiger Interpretation spätestens ein Jahr nach dem Unfallereignis erreicht.