Seite 4 grund einer degenerativen Bandscheibenprotrusion C5/6, einer zervikalen muskulären Verspannung und eines chronischen sensiblen radikulären Schmerzsyndroms C7/C8 links bestehe als Kranführer seit ca. Juni 2014 eine Arbeitsfähigkeit von mindestens 50%, in einer adaptierten Tätigkeit jedoch von 100%.