Seite 12 2.4 Dr. E___ ist Mitglied des RAD und damit Vertrauensarzt der Vorinstanz. Berichten und Gutachten versicherungsinterner Ärztinnen und Ärzten kommt nach der Rechtsprechung Beweiswert zu, sofern sie als schlüssig erscheinen, nachvollziehbar begründet sowie in sich widerspruchsfrei sind und keine Indizien gegen ihre Zuverlässigkeit bestehen (BGE 125 V 351, E. 3b/ee; Urteil des Bundesgerichts 8C_588/2015 vom 17. Dezember 2015, E. 2).