Seite 10 Beschwerdeführer grundsätzlich zugestandenen 50%-igen Arbeitsfähigkeit adaptiert wurde zwar eine Steigerung grundsätzlich für möglich gehalten (vgl. IV-act. 18, S. 6), allerdings enthalten die Berichte keine Aussage dazu, inwieweit eine solche Steigerung möglich sein sollte. Wäre aus Sicht der Fachärzte der Kardiologie eine Steigerung auf eine volle Arbeitsfähigkeit realistisch gewesen, so ist anzunehmen, dass dies explizit so festgehalten worden wäre.