c. Entgegen dem Bericht von Dr. E___ wird dem Beschwerdeführer von Seiten der behandelnden Ärzte keine 100%-ige Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit attestiert. Dr. D___ riet in ihren Berichten lediglich zu einer „versuchsweisen“ 50%-igen Arbeitstätigkeit adaptiert (vgl. IV-act. 71, S. 2). Sie äusserte sich nicht dazu, ob bzw. falls ja, inwieweit sie eine künftige Steigerung dieser Arbeitsfähigkeit für realistisch hält. Auch in keinem der fachärztlichen Berichte der Kardiologie KSSG wurde dem Beschwerdeführer eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestiert. Ausgehend von einer dem