a. Die Vertrauensärzte des RAD (Dr. H___ / Dr. E___) haben den Beschwerdeführer nie persönlich untersucht. Ihre Einschätzungen stützen sich ausschliesslich auf die Unterlagen im IV-Dossier, d.h. namentlich auf die unter E. 2.2 a und b angeführten medizinischen Berichte der behandelnden Arztpersonen.