Seite 9 - Im abschliessenden Bericht vom 20. April 2015 (IV-act. 72) schrieb Dr. E___: „Es besteht nach wie vor eine angest. 100% AUF u. eine adapt. 100% AF. Eine 50% AUF war versicherungsmedizinisch nie ausgewiesen; die Krankschreibung stellt auf die subjektiven Beschwerden des V. ab, welche nach wie vor aethylisch bedingt sein können.“ 2.3 Zu den erwähnten Arztberichten der behandelnden Arztpersonen und den Einschätzungen des RAD ist Folgendes festzuhalten: