- Als das Dossier dem RAD rund ein halbes Jahr später erneut zur Beurteilung vorgelegt wurde, ging Dr. E___ im Bericht vom 20. Juni 2013 (IV-act. 32) davon aus, der Beschwerdeführer sei in seiner angestammten Tätigkeit als Maler dauerhaft handicapiert, aber immerhin noch zu 50% arbeitsfähig. In einer leidensangepassten Tätigkeit hielt er eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit als gegeben; aufgrund der einjährigen Dekonditionierung empfahl er einen stufenweisen Leistungsaufbau „mit zur Zeit 50% AF, zu steigern inner 3 m auf 100%“.