Seite 8 - Im älteren ausführlichen Bericht vom 5. November 2012 (IV-act. 18) führte Dr. C___ an: „Bisheriger Verlauf günstig, von einer deutlichen kardialen Funktionseinschränkung ist aber auch bei optimalem weiterem Verlauf auszugehen“ (S. 8, Ziff. 1.4 in fine). Dr. C___ hielt schon in diesem Bericht dafür, der Beschwerdeführer könne „ab Ende November halbtageweise in angepasster Tätigkeit“ (S. 8, Ziff. 1.9) wieder arbeitstätig sein.