- Im Bericht gleichen Datums (IV-act. 29, S. 3 ff.) an den damaligen Hausarzt, Dr. G___, hiess es: „Aus kardiologischer Sicht dürfte der Patient, nach Abheilung des Gichtschubes, seine Arbeitstätigkeit in einem reduzierten Ausmasse (zu 50%) wieder aufnehmen, wobei die Arbeit eine physisch leichte/körperlich nicht belastende sein sollte“ (siehe S. 5).