16, S. 2); gemäss Protokolleintrag der Vorinstanz zu den vorinstanzlichen Akten wurde, „da das Einkommen gemäss LSE wesentlich höher ausfällt“, das Invalideneinkommen in derselben Höhe wie das Valideneinkommen angenommen, was bei einem Vergleich der beiden Einkommen - rechnerisch korrekt - zu einem Invaliditätsgrad von 0% führt.