E. In der Folge holte die Vorinstanz einen Arztbericht bei der neuen Hausärztin, Dr. D___, ein, welche im Bericht vom 24. März 2014 (IV-act. 51) als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (unverändert) auf die dilatative Kardiomyopathie mit unklarer Ätiologie verwies. Dr. D___ stellte insgesamt eine schlechte Prognose; der Beschwerdeführer sei stark körperlich eingeschränkt. Die Vorinstanz legte hierauf das IV-Dossier dem RAD zur Beurteilung vor. Dr. E___ ging in seinem Bericht vom 28. März 2014 (IV-act. 52) davon aus, dass dem Beschwerdeführer seine angestammte Tätigkeit als Maler nur noch sehr eingeschränkt möglich sei;