A. Der am XX.XX.1975 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) meldete sich am 1. Oktober 2012 aufgrund einer Herzinsuffizienz bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an. Der Beschwerdeführer hatte sich am 24. Juli 2012 notfallmässig ins Kantonsspital St. Gallen (nachfolgend: KSSG) begeben und blieb dort bis am 10. August 2012 hospitalisiert. Es wurden eine dilatative Kardiomyopathie ungeklärter Ätiologie, eine schwere Funktionseinschränkung vom linken und rechten Ventrikel sowie linksventrikuläre Thromben diagnostiziert (IV-act.