Seite 5 dienst richten, und nach den anwartschaftlichen Leistungen, die sich nach dem aktuell gültigen Vorsorgereglement und damit nach dem letzten Jahreslohn vor Eintritt des versicherten Ereignisses richten, keinen Sinn machen. Im Vorsorgereglement selber wird eine Anwartschaft als "Anspruch auf eine künftige Leistung der Pensionskasse AR im Vorsorgefall (Alter, Tod, Invalidität oder Austritt)" definiert (lit. K PKAR-VR, S. 31).