A. A.1 Das Obergericht war bereits zweimal mit der vorliegenden Sache befasst. Mit Urteil vom 21. Oktober 2009 wies das damalige Verwaltungsgericht die Klage von A___ ab, wonach ihr - basierend auf einer hypothetischen Erhöhung des Pensums des verstorbenen Ehemanns als Jugendanwalt von 65% auf 80% ab Anfang 2008 - eine Witwenrente von Fr. 22'463.-- pro Jahr und zwei Waisenrenten von je Fr. 7'488.-- auszurichten seien (Verfahren I 08 97).