3.2.2, 9C_585/2015 & 9C_600/2015 vom 1. Juli 2016 Erw. 8, 9C_699/2015 vom 6. Juli 2016 Erw. 5.2) - beträgt es Fr. 50'700.-- (Totalwert der Tabelle TA1 von auf Anforderungsniveau 4 tätigen Frauen). Nach Vornahme der Nominallohnanpassung auf den frühestmöglichen Rentenbeginn im Jahr 2014, der Anpassung der über alle Branchen hinweg betriebsüblichen Arbeitszeit in diesem Jahr und eines Abzugs von 10% - dieser ist in Würdigung der Umstände gesamthaft zu schätzen (Urteile des Bundesgerichts 8C_312/2011 vom 8. September 2011 Erw. 5.3, 9C_128/2012 vom 15. März 2012 Erw. 4.2) - beträgt das Invalideneinkommen 2014 Fr. 49'303.--.