7.3 Als Valideneinkommen verwendete die AXA richtigerweise den Wert von Fr. 68'571.--, den sie ausgehend vom Einkommen in einem 35%-Pensum als Allrounderin bei der D___ AG von Fr. 2'000.-- (x 12) bei einem 35%-Pensum auf ein 100%-Pensum hochrechnete, welchem Vorgehen auch die Versicherte in der Beschwerdeschrift zustimmte. Einkommen und Pensum wären im Jahr 2012 nach Angaben der D___ AG im Antwortmail vom 25. August 2014 (AXA-act. A35) auf die Anfrage der AXA im Jahr des frühestmöglichen Rentenbeginns