6. Die Höhe des Integritätsschadens wurde von der Beschwerdeführerin nur indirekt und im Zusammenhang mit der Elevation der linken Schulter thematisiert. Indessen ist die Beurteilung Dr. F___ vom 13. August 2014, dass der Zustand der linken Schulter einer schweren Omarthrose nach Suva-Tabelle 5.2 entspreche oder einer schweren Form der Periarthrosis humeroscapularis nach Suva-Tabelle 1.2, ohne weiteres nachvollziehbar. Jeder dieser Diagnosen wird ein Integritätsschaden von 25% beigemessen, was am oberen Ende der Möglichkeiten liegt.