den von Dr. E___ im Bericht vom 31. März 2014 genannten Restriktionen auszugehen. Selbst wenn aber eine faktische Einhändigkeit vorläge, so wären auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt für die Versicherte trotzdem genügend valable Betätigungsmöglichkeiten vorhanden (BGer, a.a.O.), da längst nicht alle im Arbeitsprozess im weitesten Sinne notwendigen Aufgaben und Funktionen im Rahmen der Überwachung und Prüfung durch Computer und automatisierte Maschinen ausgeführt werden (können). Abgesehen davon müssen solche Geräte auch bedient und ihr Einsatz ebenfalls überwacht und kontrolliert werden.