5.2 Eine 100%ige Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer adaptierten Tätigkeit ohne Einsatz des linken Arms über 2 kg und oberhalb der Horizontale ist ausgewiesen durch den Bericht von Chirurge Dr. E___ vom 31. März 2014 und die Beurteilung des die Unfallversicherung beratenden Chirurgen Dr. F___ vom 9. Juli 2014. Die von der Beschwerdeführerin in der Replik thematisierte Re-Ruptur der Rotatorenmanschette links war von Dr. E___ bereits im erwähnten Bericht thematisiert worden, stellt also keinen neuen Umstand dar. Die erwähnte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit wird auch durch das Schreiben von Hausarzt Dr. H__