C.4 Die AXA entgegnete mit Duplik vom 22. April 2016, dass nur eine partielle Re-Ruptur vorliege, trotz der Dr. E___ aber eine 100%ige Arbeitsfähigkeit adaptiert attestiert habe. Eine EFL sei nicht notwendig, da die Arbeitsfähigkeit bereits anhand der Arztberichte der Dres. E___, F___ und I___ zuverlässig beurteilt werden könne. Was die Zumutbarkeit einer weiteren Operation anbelange, so sei die der Versicherten obliegende Schadenminderungspflicht umso grösser, je mehr Leistungen sie seitens der Unfallversicherung beanspruche. Erwägungen