C.2 Mit Beschwerdeantwort vom 12. November 2015 entgegnete die AXA, sowohl Dr. E___ als auch Dr. F___ erachteten die Beschwerdeführerin in einer adaptierten Tätigkeit als zu 100% arbeitsfähig. Auf einen höheren Integritätsschaden von 30% wäre nur bei einer vorliegend nicht vorhandenen gänzlichen Versteifung der linken Schulter zu erkennen. Das konkrete Ausmass der Beweglichkeit, das gemäss Dr. E___ bei 70° liege, sei diesbezüglich nicht entscheidend.