C. C.1 Gegen diesen Entscheid liess die Versicherte mit Schreiben vom 9. Juli 2015 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Entgegen der Darstellung der AXA könne sie den Arm nicht bis zur Waagerechten, sondern nur bis 45° anheben, was medizinisch noch abzuklären sei.