Seite 4 marthrose impliziere die von der Einsprecherin geltend gemachte massgeb-liche Einschränkung der Beweglichkeit, weshalb diesbezüglich weitere Abklärungen nicht nötig seien. Das Invalideneinkommen berücksichtige die Einschränkung an der linken Schulter gemäss Bericht von Dr. E___ vom 31. März 2014 in angemessener Weise. Die von Hausarzt Dr. H___ angeregte myofasziale und manuelle Behandlung sei entbehrlich.