Mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 (AXA-act. M37) hatte sich ferner Hausarzt und Allgemeinmediziner Dr. H___ an Dr. F___ gewendet und geltend gemacht, der linke Arm könne nur noch bis 45° gehoben werden. Die Kosten der von ihm mehrmals im Jahr in einer Serie von drei bis vier durchgeführten manuellen und myofaszialen Behandlungen, womit das Problem selbstverständlich nicht gelöst, für die Patientin jedoch eine subjektive Verbesserung erzielt werden könne, sowie von zwei Serien Physiotherapie im Jahr seien von der Unfallversicherung zu übernehmen.